Mieterauswahl in Düsseldorf: sicher und fair
Der passende Mieter entscheidet über Jahre Ihrer Vermietung. Die GOTTSCHLING Immobilien GmbH prüft Bonität und Unterlagen gründlich – fair, nachvollziehbar und datenschutzkonform.
- Bonität geprüft vor Vertragsschluss
- Auswahl nach AGG dokumentiert
- Über 1.000 Vermietungen begleitet

400+
begleitete Immobilienverkäufe
1.000+
vermittelte Mietverhältnisse
20+
Jahre Erfahrung am Immobilienmarkt
17
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team
4,8
von 5 Sternen bei über 300 Bewertungen
Warum die Mieterauswahl die wichtigste Entscheidung ist
Ein Mietvertrag läuft in der Regel unbefristet. Sie können ihn als Vermieter nur mit gesetzlichem Grund kündigen, etwa bei Eigenbedarf oder erheblichem Zahlungsverzug (§ 573 BGB). Ein Fehlgriff bei der Auswahl wirkt deshalb lange nach.
Die typischen Risiken sind bekannt:
- Mietausfall: Zahlt ein Mieter nicht, dauert eine Räumung oft viele Monate.
- Schäden: Die Kaution deckt höchstens drei Nettokaltmieten ab (§ 551 BGB).
- Streit im Haus: Konflikte mit Nachbarn belasten auch die Eigentümergemeinschaft.
In Düsseldorf melden sich auf eine gute Wohnung oft sehr viele Interessenten. Masse ist aber nicht Qualität. Entscheidend ist, aus vielen Anfragen sauber und rechtssicher den passenden Mieter zu filtern. Genau das macht das Team der GOTTSCHLING Immobilien GmbH bei jeder Vermietung – von der ersten Anfrage bis zur Unterschrift. Wie die Vermietung insgesamt abläuft, lesen Sie unter Ablauf der Vermietung.

Die drei Phasen der Prüfung: was wann gefragt werden darf
Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern (DSK) hat in einer Orientierungshilfe festgelegt, welche Daten Vermieter und Makler in welcher Phase erheben dürfen. Das Prinzip lautet: so wenig wie möglich, so spät wie nötig.
| Phase | Zulässige Angaben | Nicht zulässig |
|---|---|---|
| 1. Besichtigung | Name, Vorname, Anschrift; Ausweis vorzeigen lassen (nicht kopieren); Angaben aus einem Wohnberechtigungsschein | Einkommen, Arbeitgeber, Bonität |
| 2. Interessent will mieten | Zahl der Personen (Erwachsene/Kinder), Beruf und Arbeitgeber, Nettoeinkommen oder Bestätigung einer Einkommensgrenze, laufendes Insolvenzverfahren, Räumungstitel der letzten fünf Jahre, zustimmungspflichtige Haustiere | Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion, Schwangerschaft |
| 3. Erstplatzierter Bewerber | Einkommensnachweis (Unnötiges geschwärzt), Bonitätsnachweis, Fragen zu erheblichen Mietrückständen im laufenden Mietverhältnis, ggf. Nachweis der Mietübernahme durch eine Behörde | Ausweiskopie, vollständige Datenkopie nach Art. 15 DSGVO |
Quelle: DSK, Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten, Version 2.0.
Wer zu früh zu viel abfragt, verstößt gegen die DSGVO. Wer gar nicht prüft, geht ein unnötiges Risiko ein. Die richtige Reihenfolge löst beide Probleme.
Die Selbstauskunft: zulässige und unzulässige Fragen
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, in dem Mietinteressenten Angaben zu Person, Haushalt und Einkommen machen. Sie wird erst eingeholt, wenn ein Interessent nach der Besichtigung erklärt, die Wohnung mieten zu wollen.
Diese Fragen sind erlaubt
- Wie viele Personen ziehen ein?
- Welchen Beruf üben Sie aus, bei wem sind Sie beschäftigt?
- Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen?
- Läuft ein Insolvenzverfahren?
- Planen Sie zustimmungspflichtige Haustiere?
Diese Fragen sind tabu
- Religion, Herkunft, Staatsangehörigkeit
- Heiratsabsichten, Schwangerschaft, Kinderwunsch
- Vorstrafen, Partei- oder Mietervereinsmitgliedschaft
- Kontaktdaten früherer Vermieter
Falsche Antworten auf zulässige Fragen können den Vermieter später zur Anfechtung oder Kündigung berechtigen. Auf unzulässige Fragen darf ein Interessent dagegen folgenlos falsch antworten. Ein sauber formulierter Fragebogen schützt deshalb beide Seiten. Mehr zum Begriff im Lexikon: Selbstauskunft.

SCHUFA und Bonitätsauskunft richtig einholen
Die Bonitätsauskunft zeigt, ob bei einer Auskunftei wie der SCHUFA negative Zahlungsmerkmale gespeichert sind. Sie ist der wichtigste Baustein zur Einschätzung des Zahlungsrisikos.
Nach der DSK-Orientierungshilfe gilt:
- Die Auskunft wird erst vom ausgewählten Bewerber verlangt, nicht von allen Besichtigern.
- Der Interessent kann sie selbst beschaffen und vorlegen. Legt er keinen Nachweis vor, darf der Vermieter eine Auskunftei abfragen, soweit das erforderlich ist.
- Vorgelegt wird eine Auskunft für Vermieter, nicht die vollständige Datenkopie nach Art. 15 DSGVO.
- Liegt bereits ein ausreichender Bonitätsnachweis vor, ist eine zusätzliche Abfrage unzulässig.
Achten Sie auf das Ausstellungsdatum. Eine Auskunft, die viele Monate alt ist, sagt wenig über die aktuelle Lage. Details erklärt der Eintrag SCHUFA-Auskunft.
Einkommensnachweis und Mietschuldenfreiheit
Den Einkommensnachweis fordert die GOTTSCHLING Immobilien GmbH erst vom erstplatzierten Bewerber an. Üblich sind die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Bei Selbstständigen eignen sich der letzte Steuerbescheid oder eine Bestätigung des Steuerberaters. Daten, die für die Prüfung nicht nötig sind, darf der Bewerber schwärzen.
Wie viel Einkommen ist genug?
Verbreitet ist die Faustregel: Die Warmmiete sollte höchstens rund ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens betragen. Rechenbeispiel: Bei einer Warmmiete von 1.400 € spricht ein Haushaltsnetto von mindestens 4.200 € für eine tragfähige Belastung. Die Regel ist ein Richtwert, kein Gesetz. Rücklagen, Bürgschaften oder ein zweites Einkommen können das Bild verändern. Welche Miete in Ihrer Lage angemessen ist, zeigt der Mietspiegel Düsseldorf.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine Bestätigung des Vorvermieters, dass keine Mietrückstände bestehen. Der Vorvermieter ist zur Ausstellung nicht verpflichtet. Die DSK hält es deshalb für unzulässig, sie zu verlangen. Zulässig sind stattdessen Fragen nach erheblichen Mietrückständen im laufenden Mietverhältnis. Legt ein Bewerber sie freiwillig vor, ist sie ein positives Signal – aber kein Pflichtdokument.
AGG-konforme Auswahl: fair entscheiden und dokumentieren
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet bei der Wohnungsvermietung Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft – unabhängig von der Größe des Vermieters (§ 19 Abs. 2 AGG). Wer mehr als 50 Wohnungen vermietet, muss in der Regel zusätzlich Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität beachten (§ 19 Abs. 1 und 5 AGG).
Benachteiligte Bewerber können Schadensersatz und Entschädigung verlangen (§ 21 AGG). Indizien reichen oft aus: eine Ablehnung mit Hinweis auf den Namen oder eine Anzeige mit Ausschlusskriterien wie „nur Deutsche“. Ein Regierungsentwurf zur Reform des AGG sieht vor, die Frist für Ansprüche von zwei auf vier Monate zu verlängern.
So bleibt die Auswahl rechtssicher
- Gleiche Kriterien für alle: Bonität, Einkommen, Haushaltsgröße passend zur Wohnung.
- Neutrale Anzeige: keine Merkmale, die Gruppen ausschließen.
- Einheitlicher Ablauf: jeder Bewerber erhält dieselben Unterlagenanforderungen.
- Dokumentation: Die Gründe der Entscheidung werden sachlich festgehalten.
Die GOTTSCHLING Immobilien GmbH legt die Kriterien vorab mit Ihnen fest. Danach wird jede Bewerbung nach demselben Schema geprüft.
Datenschutz bei der Mieterauswahl
Mieterdaten sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Für Vermieter und Makler gelten deshalb klare Pflichten:
- Information: Interessenten erfahren, wer ihre Daten wofür verarbeitet (Art. 13 DSGVO).
- Keine Kopien von Ausweisen: Vorzeigen und Vermerk genügen.
- Sichere Übermittlung: Unterlagen nicht offen in Gruppenmails versenden.
- Löschung: Daten abgelehnter Bewerber werden gelöscht, sobald sie nicht mehr gebraucht werden. Eine kurze Aufbewahrung ist mit Blick auf mögliche AGG-Ansprüche vertretbar.
- Keine schwarzen Listen: Abgleiche mit alten Bewerberdaten sind grundsätzlich unzulässig.
Als Vermieter erhalten Sie von GOTTSCHLING die Unterlagen des ausgewählten Bewerbers. Die Daten aller übrigen Bewerber bleiben beim Makler und werden fristgerecht gelöscht. Nach der Auswahl folgen Mietvertrag und Übergabe mit Übergabeprotokoll.
Mieterauswahl durch die GOTTSCHLING Immobilien GmbH
Die Mieterauswahl ist Teil der kompletten Vermietung. Die Courtage beträgt 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt. Fällig wird sie erst nach Übergabe der Wohnung und Eingang der Kaution. Rechenbeispiele stehen auf der Seite Maklerkosten für Vermieter. Betreut werden Sie aus dem Büro in Essen, Besichtigungen und Termine finden vor Ort in Düsseldorf statt.
Wohnung vermieten
Vom Mietpreis bis zur Übergabe – alles für Wohnungseigentümer.
Haus vermieten
Besonderheiten bei Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften.
Mietvertrag
Welcher Vertrag passt: Staffel, Index oder Standard?
Mietkaution
Höhe, Raten und sichere Anlage der Kaution.
Verkauf oder Vermietung besprechen
Beschreiben Sie kurz Ihre Immobilie in Düsseldorf. Das Team meldet sich innerhalb eines Werktags und vereinbart einen Termin vor Ort.
Häufige Fragen
Wie finde ich einen zuverlässigen Mieter in Düsseldorf?
Prüfen Sie gestuft: Besichtigung, Selbstauskunft, dann Einkommensnachweis und Bonitätsauskunft des ausgewählten Bewerbers. Legen Sie die Kriterien vorab fest und wenden Sie sie auf alle gleich an. Ein Makler übernimmt Vorauswahl, Besichtigungen und Prüfung.
Darf ich als Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Ja, aber erst vom Bewerber, für den Sie sich entschieden haben. Der Interessent kann die Auskunft selbst beschaffen und vorlegen. Eine vollständige Datenkopie nach Art. 15 DSGVO darf nicht verlangt werden.
Darf ich eine Kopie des Personalausweises machen?
Nein. Nach Auffassung der Datenschutzbehörden ist eine Ausweiskopie nicht erforderlich und damit unzulässig. Erlaubt ist, sich den Ausweis zeigen zu lassen und das zu vermerken.
Muss ein Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen?
Nein. Der Vorvermieter muss sie nicht ausstellen, deshalb darf sie nicht verlangt werden. Eine freiwillig vorgelegte Bescheinigung darf berücksichtigt werden.
Welche Einkommensnachweise sind üblich?
Bei Angestellten die letzten drei Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid oder eine Bestätigung des Steuerberaters. Nicht benötigte Angaben dürfen geschwärzt werden.
Gilt das AGG auch für private Vermieter?
Ja, beim Merkmal ethnische Herkunft unabhängig von der Zahl der Wohnungen. Weitere Merkmale wie Alter oder Religion sind ab mehr als 50 vermieteten Wohnungen geschützt. Für Nähe- und Vertrauensverhältnisse, etwa im selbst bewohnten Haus, gelten Ausnahmen (§ 19 Abs. 5 AGG).
Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden?
Nur so lange, wie sie gebraucht werden. Eine kurze Aufbewahrung ist vertretbar, solange abgelehnte Bewerber AGG-Ansprüche geltend machen können. Danach werden die Daten gelöscht.
Was kostet die Mieterauswahl mit Makler?
Die Mieterauswahl ist Teil der Vermietung. Die Courtage beträgt 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt., und wird erst nach Übergabe und Eingang der Kaution fällig.
Fazit: gründlich prüfen, fair entscheiden
Eine gute Mieterauswahl folgt einer festen Reihenfolge: erst kennenlernen, dann Selbstauskunft, zuletzt Nachweise vom ausgewählten Bewerber. Wer AGG und DSGVO beachtet, vermeidet Ansprüche und Bußgelder. Die GOTTSCHLING Immobilien GmbH übernimmt diese Arbeit mit der Erfahrung aus über 1.000 Vermietungen. Besprechen Sie Ihre Vermietung – oder lesen Sie zuerst die Übersicht Vermietung in Düsseldorf.