Die SCHUFA-Auskunft zeigt Vermietern, ob ein Mieter seine Zahlungen zuverlässig leistet. Das sollten beide Seiten wissen.
Welche Arten gibt es?
- Datenkopie nach Art. 15 DSGVO: unentgeltlich, enthält alle gespeicherten Daten. Sie ist für die eigene Kontrolle gedacht und enthält mehr, als ein Vermieter wissen muss.
- Bonitätsauskunft: kostenpflichtig, kompakt, speziell zur Weitergabe an Vermieter gedacht.
Vermieter selbst dürfen ohne Einwilligung keine SCHUFA-Abfrage durchführen. Deshalb holt der Interessent die Auskunft selbst ein und legt sie vor.
Wann darf der Vermieter sie verlangen?
Vermieter dürfen nur Daten erheben, die für den Mietvertrag erforderlich sind. Die Datenschutzaufsicht empfiehlt deshalb, die Bonitätsauskunft erst anzufordern, wenn ein Vertragsschluss konkret bevorsteht. Das ist meist nach der Besichtigung der Fall. Vor der Besichtigung gilt die Anforderung als unzulässig. Die Unterlagen abgelehnter Bewerber müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr gebraucht werden.
Beispiel
Nach einer Besichtigung in Derendorf bewerben sich drei Interessenten. Das Team bittet die beiden passenden Interessenten um Selbstauskunft, Einkommensnachweise und SCHUFA-Bonitätsauskunft. Eine Auskunft zeigt keine Negativeinträge, die andere einen erledigten Eintrag. Mit Einkommen, Vorvermieterbescheinigung und Auskunft ergibt sich ein klares Bild. Die Entscheidung trifft der Vermieter.
Bedeutung in Düsseldorf
Auf gefragte Wohnungen in Düsseldorf kommen oft viele Anfragen. Eine geordnete Prüfung schützt Vermieter vor Mietausfällen. Wie die GOTTSCHLING Immobilien GmbH Mieter prüft, steht unter Mieterauswahl in Düsseldorf. Den Gesamtablauf zeigt Ablauf der Vermietung. Die Sicherheit nach Einzug regelt die Mietkaution. Hinweise zur Vermietung finden Sie unter Wohnung vermieten.
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Häufige Fragen
Was kostet eine SCHUFA-Auskunft?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist unentgeltlich. Die kompakte Bonitätsauskunft für Vermieter kostet eine Gebühr der SCHUFA.
Darf der Vermieter selbst bei der SCHUFA anfragen?
Nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Interessenten. Üblich ist, dass der Interessent die Auskunft selbst vorlegt.
Wie alt darf die SCHUFA-Auskunft sein?
Eine feste Regel gibt es nicht. In der Praxis üblich ist eine Auskunft, die nicht älter als etwa drei Monate ist.
Was, wenn ein Negativeintrag vorhanden ist?
Das schließt eine Anmietung nicht automatisch aus. Entscheidend sind Art, Höhe und Status des Eintrags sowie das aktuelle Einkommen.
Muss der Vermieter die SCHUFA-Auskunft zurückgeben oder löschen?
Unterlagen abgelehnter Bewerber muss er löschen oder zurückgeben, sobald die Auswahl abgeschlossen ist. Beim neuen Mieter darf er nur speichern, was für das Mietverhältnis nötig ist.
Fazit: Zum richtigen Zeitpunkt anfordern
Die SCHUFA-Auskunft ist ein wichtiger Baustein der Mieterprüfung. Sie gehört an das Ende des Auswahlprozesses, nicht an den Anfang. Mehr unter Vermietung mit Makler in Düsseldorf.