Die Selbstauskunft gibt Vermietern die wichtigsten Daten eines Mietinteressenten. Nicht jede Frage ist erlaubt.
Zulässige und unzulässige Fragen
| Zulässig | Unzulässig |
|---|---|
| Name, Kontaktdaten | Religion, Herkunft, Parteizugehörigkeit |
| Beruf, Arbeitgeber, Nettoeinkommen | Schwangerschaft, Kinderwunsch |
| Zahl der einziehenden Personen | Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis |
| Haustiere | Mitgliedschaft im Mieterverein |
| Laufendes Insolvenzverfahren | Sexuelle Orientierung, Gesundheit |
Auf unzulässige Fragen darf der Interessent falsch antworten, ohne Folgen zu fürchten. Falsche Angaben zu zulässigen Fragen, etwa zum Einkommen, können dagegen eine Anfechtung oder Kündigung rechtfertigen.
Wann darf sie verlangt werden?
Die LDI NRW verlangt ein berechtigtes Interesse an jeder Frage. Erhoben werden darf nur, was zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich ist. Daraus folgt ein gestuftes Vorgehen. Vor der Besichtigung genügen Name und Kontaktdaten. Erst wenn ein Interessent die Wohnung mieten möchte, darf der Vermieter die Selbstauskunft und Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder die SCHUFA-Auskunft verlangen. Die Daten abgelehnter Bewerber sind zu löschen.
Beispiel
Ein Paar bewirbt sich um eine Wohnung mit 1.200 € Kaltmiete in Unterbilk. Die Warmmiete liegt bei 1.530 €. In der Selbstauskunft nennt das Paar ein gemeinsames Nettoeinkommen von 4.800 €. Die Warmmiete entspricht damit rund 32 % des Nettoeinkommens. Gehaltsabrechnungen bestätigen die Angaben. Das Paar kommt in die engere Wahl. Eine Bescheinigung des bisherigen Vermieters ergänzt das Bild. Sie bestätigt, dass keine Mietrückstände bestehen.
Bedeutung in Düsseldorf
Bei vielen Bewerbungen auf eine Düsseldorfer Wohnung schafft eine einheitliche Selbstauskunft Vergleichbarkeit. Die GOTTSCHLING Immobilien GmbH nutzt sie als Teil der Mieterauswahl. Den Ablauf vom Exposé bis zur Übergabe zeigt Ablauf der Vermietung. Die Kosten einer Vermietung mit Makler stehen unter Maklerkosten für Vermieter. Den passenden Vertrag behandelt der Ratgeber Den richtigen Mietvertrag wählen.
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Häufige Fragen
Ist die Selbstauskunft Pflicht?
Nein, sie ist freiwillig. Ohne sie wird ein Vermieter aber selten einen Vertrag abschließen.
Darf nach dem Familienstand gefragt werden?
Nach dem Familienstand nicht. Zulässig ist die Frage, wer einziehen wird.
Was passiert bei falschen Angaben?
Falsche Angaben auf zulässige Fragen können den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags oder zur Kündigung berechtigen.
Wie lange darf der Vermieter die Daten speichern?
Nur so lange, wie sie für die Entscheidung nötig sind. Daten abgelehnter Bewerber sind danach zu löschen.
Darf der Vermieter nach Haustieren fragen?
Ja. Die Frage ist zulässig, weil Haustiere die Nutzung der Wohnung betreffen. Ob ein Tier erlaubt ist, regelt der Mietvertrag.
Fazit: Fair fragen, sorgfältig prüfen
Die Selbstauskunft ist ein sinnvolles Werkzeug, wenn sie auf zulässige Fragen begrenzt ist. Sie gehört an das Ende der Auswahl. Mehr unter Wohnung vermieten in Düsseldorf.