Alleinauftrag

Ein Alleinauftrag bindet den Verkauf an einen einzigen Makler. Hier lesen Sie, was das für Eigentümer in Düsseldorf bedeutet.

Was ist ein Alleinauftrag?

Ein Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, der dem Makler für eine bestimmte Zeit das alleinige Vermittlungsrecht gibt. Der Eigentümer beauftragt in dieser Zeit keinen zweiten Makler. Der Makler übernimmt dafür eine Tätigkeitspflicht. Er muss also wirklich vermarkten, Besichtigungen durchführen und Interessenten prüfen.

Beim gewöhnlichen Maklervertrag ist das anders. Dort darf der Eigentümer mehrere Makler beauftragen. Keiner von ihnen ist zum Tätigwerden verpflichtet.

Einfacher und qualifizierter Alleinauftrag

  • Einfacher Alleinauftrag: Nur ein Makler ist beauftragt. Findet der Eigentümer selbst einen Käufer, darf er ohne Courtage verkaufen.
  • Qualifizierter Alleinauftrag: Der Eigentümer verpflichtet sich zusätzlich, alle Interessenten an den Makler zu verweisen. Diese Form muss individuell ausgehandelt werden. In Formularverträgen ist sie meist unwirksam.

Wichtig sind eine klare Befristung und eine faire Kündigungsregel. Geht es um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus, braucht der Maklervertrag mindestens die Textform (§ 656a BGB).

Beispiel aus der Praxis

Eine Eigentümerin möchte ihre Wohnung in Pempelfort verkaufen. Sie schließt einen einfachen Alleinauftrag über vier Monate. Der Makler erstellt das Exposé, organisiert Besichtigungen und prüft die Finanzierung der Interessenten. Nach dem Notartermin über 600.000 € zahlen Verkäuferin und Käufer je 3,57 % inkl. MwSt., also je 21.420 €. Vor dem Notartermin entstehen keine Kosten.

Hätte die Eigentümerin parallel drei Makler beauftragt, wäre die Wohnung womöglich mit drei unterschiedlichen Preisen online erschienen. Das wirkt auf Käufer unsicher und drückt den Preis.

Bedeutung in Düsseldorf

Käufer in Düsseldorf vergleichen Angebote genau. Eine einheitliche Vermarktung aus einer Hand verhindert widersprüchliche Angaben. Die GOTTSCHLING Immobilien GmbH arbeitet beim Immobilienverkauf in Düsseldorf mit einem befristeten Auftrag. Betreut wird der Auftrag aus dem Büro in Essen; zu Besichtigungen und Terminen fährt das Team nach Düsseldorf. Wie der Verkauf Schritt für Schritt abläuft, zeigt die Seite zum Ablauf des Verkaufs. Alle Details zur Courtage stehen unter Maklerprovision beim Verkauf. Wer zwischen privatem Verkauf und Makler abwägt, findet Argumente im Ratgeber Privat verkaufen oder mit Makler.

Verkauf oder Vermietung besprechen

Beschreiben Sie kurz Ihre Immobilie in Düsseldorf. Das Team meldet sich innerhalb eines Werktags und vereinbart einen Termin vor Ort.

Häufige Fragen

Darf ich bei einem Alleinauftrag selbst verkaufen?

Beim einfachen Alleinauftrag ja. Finden Sie selbst einen Käufer ohne Mitwirkung des Maklers, fällt keine Courtage an. Beim qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie Interessenten an den Makler weiterleiten.

Wie lange läuft ein Alleinauftrag?

Die Laufzeit wird im Vertrag festgelegt. Üblich sind drei bis sechs Monate. Achten Sie auf eine klare Befristung, damit der Vertrag nicht unbegrenzt bindet.

Kostet ein Alleinauftrag mehr Courtage?

Nein. Die Courtage richtet sich nach dem Kaufpreis und ist erst nach dem Notartermin fällig. Für Wohnungen und Einfamilienhäuser gelten 3,57 % inkl. MwSt. je Seite.

Kann ich einen Alleinauftrag kündigen?

Vor Ablauf der Laufzeit nur, wenn der Vertrag das vorsieht oder ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann sein, dass der Makler nicht tätig wird. Lesen Sie die Kündigungsklausel vor der Unterschrift.

Fazit: Klarheit durch einen Makler

Der Alleinauftrag sorgt für eine einheitliche Vermarktung und verpflichtet den Makler zur aktiven Arbeit. Der einfache Alleinauftrag lässt Ihnen den Eigenverkauf offen. Prüfen Sie Laufzeit und Kündigung. Einen ersten Anhaltspunkt zum Preis liefert die Immobilienbewertung.