Kaufvertrag

Ein Immobilienkaufvertrag ist nur mit Notar wirksam. Diese Inhalte und Fristen sollten Sie kennen.

Was ist ein Immobilienkaufvertrag?

Der Kaufvertrag regelt alle Bedingungen des Verkaufs. Er muss vom Notar beurkundet werden. Mündliche Zusagen oder eine Reservierung binden nicht. Erst mit der Unterschrift beim Notar ist der Verkauf verbindlich. Bei GOTTSCHLING wird erst danach die Courtage fällig.

Typische Inhalte

  • Vertragsparteien und genaue Bezeichnung aus dem Grundbuch
  • Kaufpreis, Fälligkeit und Zahlungsweg
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Übergabetermin, Übergang von Nutzen und Lasten
  • Haftung für Sachmängel, meist mit Ausschluss für gebrauchte Immobilien
  • Übernahme bestehender Mietverträge
  • Finanzierungsvollmacht für die Bank des Käufers

Fristen und Ablauf

Den Entwurf erstellt der Notar nach den Angaben beider Seiten. Verkäufer liefern dafür Grundbuchdaten, Angaben zu Mietverträgen und bei Wohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft. Änderungswünsche werden vor dem Termin eingearbeitet. Im Termin liest der Notar den Vertrag vollständig vor und erklärt ihn.

Ist der Käufer Verbraucher, soll er den Entwurf in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten (§ 17 Abs. 2a BeurkG). So bleibt Zeit für Prüfung und Finanzierung. Nach der Beurkundung beantragt der Notar die Vormerkung und holt Genehmigungen ein. Danach verschickt er die Fälligkeitsmitteilung. Der Käufer zahlt den Kaufpreis direkt an den Verkäufer oder dessen Bank.

Beispiel und Bedeutung in Düsseldorf

Ein Haus in Gerresheim wird für 750.000 € verkauft. Der Notar beurkundet am Dienstag. Der Vertrag sieht vor: Fälligkeit nach Vormerkung und Löschungsunterlagen, Übergabe nach Zahlungseingang. Die Grunderwerbsteuer in NRW beträgt 6,5 %, also 48.750 €. Sie zahlt üblicherweise der Käufer. Für Notar und Grundbuch plant er rund 1,5–2 % ein. Die Notarkosten erklärt der Ratgeber Notarkosten, die Steuer der Ratgeber Grunderwerbsteuer in NRW. Den gesamten Weg zeigt der Ablauf des Verkaufs.

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Häufige Fragen

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

Nur, wenn der Vertrag ein Rücktrittsrecht vorsieht oder gesetzliche Gründe vorliegen, etwa Zahlungsverzug nach Fristsetzung. Ein freies Widerrufsrecht gibt es beim Notarvertrag nicht.

Wer wählt den Notar aus?

Üblicherweise der Käufer, weil er die Notarkosten trägt. Verkäufer und Käufer können sich aber auch anders einigen.

Wann bekommt der Verkäufer das Geld?

Nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Das dauert meist einige Wochen nach dem Termin.

Wird der Kaufpreis über ein Notaranderkonto gezahlt?

Das ist die Ausnahme. In der Regel zahlt der Käufer direkt, sobald der Notar die Fälligkeit bestätigt hat.

Was ist eine Reservierungsvereinbarung wert?

Rechtlich wenig. Ohne notarielle Beurkundung verpflichtet sie niemanden zum Kauf oder Verkauf. Sie zeigt nur ernsthaftes Interesse.

Fazit: Erst der Notar macht den Verkauf verbindlich

Der Kaufvertrag macht den Immobilienverkauf verbindlich. Nutzen Sie die Prüffrist und klären Sie offene Punkte vorher. Mehr unter Immobilie verkaufen in Düsseldorf.