Courtage

Courtage ist das Honorar des Maklers. Hier erfahren Sie, wer sie zahlt, wann sie fällig wird und wie sie berechnet wird.

Was ist Courtage?

Courtage, auch Maklerprovision, ist der Lohn des Maklers nach § 652 BGB. Der Anspruch entsteht nur, wenn der Makler einen Vertrag vermittelt oder nachweist und dieser wirksam wird. Ohne Erfolg gibt es keine Courtage. Grundlage ist immer ein Maklervertrag.

Wer zahlt die Courtage?

  • Wohnung und Einfamilienhaus: Käufer und Verkäufer zahlen gleich viel (§ 656c BGB), bei GOTTSCHLING je 3,57 % inkl. MwSt.
  • Mehrfamilienhaus und Anlageobjekt: 4,76 % inkl. MwSt. zahlt nur der Käufer. Für Sie als Verkäufer courtagefrei.
  • Vermietung: Es zahlt der Vermieter (Bestellerprinzip, § 2 Abs. 1a WoVermRG). Bei GOTTSCHLING sind es 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt.

Beim Verkauf ist die Courtage erst nach dem Notartermin fällig. Bei der Vermietung erst nach Übergabe der Wohnung und Eingang der Kaution.

Rechenbeispiele

FallGrundlageCourtage
Wohnung, Kaufpreis 600.000 €3,57 % inkl. MwSt. je Seite21.420 € je Seite
Mehrfamilienhaus, Kaufpreis 1.500.000 €4,76 % inkl. MwSt., nur Käufer71.400 € (Käufer)
Vermietung, Kaltmiete 1.200 €2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.2.400 € + 456 € MwSt. = 2.856 €
Vermietung, Kaltmiete 450 €Mindestbetrag 1.000 € zzgl. MwSt.1.000 € + 190 € MwSt. = 1.190 €

Courtage in Düsseldorf

Die gesetzliche Teilung gilt bundesweit, also auch in Düsseldorf. Ausführliche Erklärungen und einen Rechner finden Sie auf den Kostenseiten: Maklerprovision beim Verkauf und Maklerkosten für Vermieter. Wie das Bestellerprinzip funktioniert, erklärt der Ratgeber Bestellerprinzip. Die Courtage gehört für Käufer zu den Kaufnebenkosten, siehe Nebenkosten. Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Sonderregel aus Mehrfamilienhaus verkaufen.

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Häufige Fragen

Wann muss ich die Courtage zahlen?

Beim Verkauf erst nach dem Notartermin, also nach der Unterschrift unter den Kaufvertrag. Bei der Vermietung erst nach Übergabe der Wohnung und Eingang der Kaution. Vorher fallen bei GOTTSCHLING keine Kosten an.

Ist die Courtage verhandelbar?

Die GOTTSCHLING Immobilien GmbH arbeitet mit festen Sätzen: 3,57 % inkl. MwSt. je Seite bei Wohnung und Einfamilienhaus, 4,76 % inkl. MwSt. nur für den Käufer bei Mehrfamilienhäusern.

Wer zahlt die Courtage bei der Vermietung?

Der Vermieter, wenn er den Makler beauftragt hat. Grundlage ist das Bestellerprinzip aus § 2 Abs. 1a WoVermRG. Bei GOTTSCHLING sind es 2 Nettokaltmieten zzgl. MwSt., mindestens 1.000 € zzgl. MwSt.

Kann ich die Courtage von der Steuer absetzen?

Bei vermieteten Objekten können Vermietungskosten Werbungskosten sein. Für den Einzelfall fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Was ist der Unterschied zwischen Courtage und Provision?

Es gibt keinen. Courtage, Maklerprovision und Maklerlohn meinen dasselbe Erfolgshonorar.

Fazit: Erfolg zuerst, dann die Courtage

Die Courtage zahlt den Makler nur für Erfolg. Die Verteilung ist beim Verkauf von Wohnung und Haus gesetzlich geregelt. Mehr zum Verkauf lesen Sie unter Immobilie verkaufen in Düsseldorf.